Neuer Rechtsratgeber: 18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?

Der neue Ratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) will Menschen mit Behinderung und ihren Eltern einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert.

Behandelt werden u. a. die Themen rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein. Auch geht die Broschüre darauf ein, unter welchen Voraussetzungenerwachsene Menschen mit Behinderung ein Testament errichten dürfen, ob sie über ihre Eltern weiterhin krankenversichert bleiben und ob sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Dabei berücksichtigt der Ratgeber die gesetzlichen Änderungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind.

Eltern werden außerdem darüber informiert, ob sie zum Unterhalt verpflichtet sind und ob sie über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung beziehen können.

Bestellmöglichkeiten:
* im Internet als kostenloser Download: unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“
oder
* gedruckt per Post für 3 Euro: BVKM, Stichwort „18 werden mit Behinderung“, Brehmstr. 5-7,40239 Düsseldorf, info(at)bvkm.de, Tel. 0211-64004-0 oder -15

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BKMV) ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u. a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung.

Doris Wittig-Moßner, Nürnberg