Schwerbehindertenausweis im neuen Format

Noch gibt es den Schwerbehindertenausweis nur aus Papier. Das ändert sich ab dem 1. Januar 2013. Dann kann der derzeitig relativ große Ausweis als kleinere Plastikkarte ausgestellt werden.

Das ist neu:

  • Spürbar benutzerfreundlicher: Wie der Führerschein, der Personalausweis und die Bank- bzw. Kreditkarten ist nun auch der neue Schwerbehindertenausweis eine handliche Plastikkarte.
  • Für Blinde wird die Buchstabenfolge „sch-b-a“ in Brailleschrift aufgedruckt, damit diese ihren neuen Schwerbehindertenausweis besser von anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.
  • Englischer Hinweis: Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache hilft auf Reisen. Ein direkter Anspruch auf besondere Leistungen im Ausland ist damit auch künftig nicht verbunden. Der englische Hinweis erleichtert aber den Nachweis im nicht-deutschsprachigen Ausland, wenn es dort besondere Reglungen (z. B. ermäßigten Eintritt) für schwerbehinderte Menschen gibt.


So wird umgestellt:

  • Ausgabe durch die Länder: Der neue Ausweis kann ab dem 1. Januar 2013 ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest
  • .Übergangsfrist: Spätestens ab dem 1. Januar 2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.
  • Kein Umtauschzwang: Alte Ausweise bleiben gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Es müssen also nicht alle im Verkehr befindlichen Ausweise umgetauscht werden.


Allgemeiner Hinweis:
Der Schwerbehindertenausweis wird beim örtlich zuständigen Versorgungsamt beantragt. Adressen, Informationen und Anträge im Netz unter www.versorgungsaemter.de.

 

Quelle: ©BMAS