Persönliche Pflegekräfte

… jetzt auch in der Reha

Menschen mit Behinderung, die während einer Reha-Maßnahme auf Pflege angewiesen sind, können jetzt die Leistungen einer eigenen Pflegekraft in Anspruch nehmen, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Mit dem Assistenzpflege-Gesetz, das Ende vergangenen Jahres in Kraft trat, wurden die Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung erweitert. Damit haben sie jetzt das Recht auf die so genannte Assistenzpflege bei stationären Aufenthalten in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

Bisher galt die Regelung nur für stationäre Krankenhausaufenthalte. Seit 2009 zahlen Kranken- und Pflegekassen oder ggf. die Träger der Sozialhilfe Behinderten mit besonderem Pflegebedarf bereits die Mitnahme einer privat beschäftigten Person ins Krankenhaus. Darüber hinaus erhalten sie für die gesamte Dauer des Krankenhausaufenthalts weiterhin Pflegegeld bzw. die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe.

Quelle: VdK-Zeitung Juni 2013