Trobalt® (= Retigabin)

Nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die Zulassung von Trobalt® nach Auftreten von Nebenwirkungen aufgrund beobachteter Pigmentstörungen an Haut und Auge im Jahr 2013 eingeschränkt hatte*, wurde ein neues Verfahren zur Nutzenbewertung beim G-BA eingeleitet. Im Beschluss vom 03.07.2014 wurde kein Zusatznutzen für das Medikament Trobalt® festgestellt.

Auf unsere Frage nach der Verfügbarkeit von Trobalt® in Deutschland antwortet der Hersteller:

„Trobalt® ist seit Ende Mai 2012 in Deutschland nicht mehr erhältlich. Es hat jedoch eine europäische Zulassung und kann in Absprache mit dem behandelnden Arzt über internationale Apotheken bezogen werden. Die Kostenübernahme ist mit der Krankenkassen zu klären, ggf. wird der medizinische Dienst der Krankenkassen bei der Beurteilung der Notwendigkeit hinzugezogen.“

 

 

*Trobalt® (Retigabin) ist angezeigt als Zusatztherapie für pharmakoresistente fokale Krampfanfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Patienten mit Epilepsie im Alter von 18 Jahren oder älter, bei denen andere geeignete Arzneimittelkombinationen unzureichend wirkten oder nicht vertragen wurden.