Saft statt Tabletten

Nach der Arzneimittelrichtlinie dürfen für erwachsene Patienten eigentlich keine Medikamente in Saftform verordnet werden.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Kassenärzte können Patienten, die an Dysphagie (Schluckstörungen) leiden, nach individueller Prüfung durchaus entsprechende Zubereitungen verschreiben. Ermöglicht wird dies durch eine Ausnahmeregelung in der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, auf die die AG Dysphagie der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG) hinweist.

So ist der Einsatz von Saftzubereitungen für Erwachsene „in der Person des Patienten begründeten Ausnahmen“ durchaus gestattet. Gerade bei Patienten mit Schluckstörungen, zu denen nicht nur ältere Menschen gehören, kann das die Therapie vereinfachen.

Dr. Martin Jäger, gemeinsam mit Dr. Tanja Rittig Sprecher der AG Dysphagie, betont: „Diese Ausnahmeregelung ist noch viel zu wenig bekannt und sollte im Interesse der Patienten bei entsprechender Indikation häufiger genutzt werden.“

Als Direktor der Klinik für Innere Medizin und Geriatrie am Hüttenhospital Dortmund weiß er: „Der gezielte Einsatz von Saftzubereitungen unterstützt eine angemessene Anwendung aller Therapieoptionen in der Arzneimittelversorgung.“

Quelle: Pressemitteilung
der DGG vom 01.07.2015