Patientenbeteiligung im G-BA

jetzt mit eigener Internetpräsenz

 

Die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat seit Mai 2016 eine eigene Internetpräsenz. Dort sind alle wesentlichen Informationen über die Arbeit von Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern im G-BA verfügbar: von Benennungsverfahren, Mitberatungsrechten über das Leitbild der Patientenvertretung bis hin zu Beispielen aus der bisherigen Themensetzung. Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA seit seiner Errichtung am 1. Januar 2004 Mitberatungs- und Antragsrechte (§ 140f SGB V).

 

Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind nach der Patientenbeteiligungsverordnung derzeit berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen:

  • der Deutsche Behindertenrat (DBR),
  • die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP),
  • die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und
  • die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Und hier geht es zur neuen Internetseite: www.patientenvertretung.g-ba.de

 

Quelle: Pressemitteilung G-BA, Mai 2016