Verdienstausfall wegen Corona?

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Entschädigungsanspruch für Eltern beschlossen

 

Berufstätige Eltern, die aufgrund behördlich verfügter Schließungen von Kitas und Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen die Betreuung ihrer (auch erwachsenen) Kinder selbst organisieren müssen und ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen können, haben einen Anspruch auf Entschädigung.

 

Auch Pflegeeltern und geringfügig Beschäftigte können diesen Lohnersatz nach dem Infektionsschutzgesetz in Anspruch nehmen. Höhe: Die Entschädigung beträgt 67 % des entstandenen Verdienstausfalls der betroffenen erwerbstätigen Person und zwar höchstens 2.016 Euro monatlich für einen vollen Monat.

 

Zeitraum: Längstens zehn Wochen pro Arbeitnehmer, für Alleinstehende längstens für 20 Wochen. Dieser Maximalzeitraum muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden oder zusammenhängend verlaufen. Die Gesetzesregelung über die Entschädigung gilt bis zum Jahresende 2020.

 

Weitere Infos:

www.bmas.de

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