Kein Pflegegeld nach 28 Tagen

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Anspruch erlischt bei längerem Klinikaufenthalt

Müssen Pflegebedürftige in einem Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung behandelt werden, kann das unter Umständen Auswirkungen auf die Pflegeleistungen haben. Ob die Pflegekasse für diese Zeit weiterhin das Pflegegeld auszahlt, hängt von der Aufenthaltsdauer ab.

 

Wer nur einige Tage in einer (Reha-)Klinik verbringt, muss sich keine Sorgen machen: Bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu vier Wochen zahlt die Pflegekasse weiterhin Pflegegeld. Auch bei mehreren Krankenhausaufenthalten innerhalb eines Jahres, die aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und zeitlich nicht unmittelbar aneinander liegen, entsteht Patientinnen und Patienten kein Nachteil.

 

Anders verhält es sich, wenn jemand längere Zeit in einer Klinik verweilt: Am 29. Tag setzt die Pflegekasse die Zahlung des Pflegegelds aus – und zwar so lange, bis die oder der Betroffene wieder in die häusliche Umgebung zurückkehrt.

 

Mit häuslicher Umgebung ist dabei nicht nur das eigene Zuhause gemeint, sondern beispielsweise auch die Wohnung einer oder eines pflegenden Angehörigen.

 

Direkt danach zur Reha

Oft kann direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung keine Reha begonnen werden, weil es keine freien Plätze gibt. Das kommt in diesem Fall den Pflegebedürftigen zugute. Wer nach einer Woche in einer Klinik auch nur für einen Tag nach Hause zurückkehrt und danach eine dreiwöchige Reha macht, bezieht durchgehend Pflegegeld.

 

Patienten, die jedoch direkt im Anschluss an einen Klinikaufenthalt eine Reha machen, bekommen ab dem 29. Tag, den sie nicht zu Hause gepflegt werden, kein Pflegegeld mehr ausbezahlt.

 

Hat sich der gesundheitliche Zustand des Pflegebedürftigen nach dem Klinikaufenthalt jedoch verschlechtert, ist es ratsam, einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads zu stellen.

 

 

Annette Liebmann, VdK

 

Weitere Infos:

Sozialverband VdK, www.vdk.de