Förderung von Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen – allgemeine Hinweise:

Die Krankenkassen sind seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet (§20 Abs. 4 SGB V), einen festgelegtenTeil ihres Budgets für die Selbsthilfeförderung auszugeben.

Im Prinzip muss bei jeder Krankenkasse ein entsprechender Antrag auf Selbsthilfegruppenförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V angefordert und bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das nächste Jahr dort eingereicht werden (z.B. bis 31.12.06 für das Jahr 2007).

In vielen Städten gibt es jedoch bereits sogenannte „Pools“ bzw. „Runde Tische“, an denen sich alle Krankenkassen beteiligen und es ist nur noch bei einer einzigen Stelle ein Antrag für alle Krankenkassen zu stellen.

Entsprechende Infos sowie Unterstützung gibt es bei den Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen (KISS) der jeweiligen Region.

Beantragt werden können sowohl Pauschal- als auch Projektförderung, d.h.

  • pauschale Förderung von z.B. Porto- und Telefonkosten, Büromaterial, Raummiete etc. oder
  • projektbezogene Förderung von z.B. Honorarkosten für Referenten, Seminaren etc.


Nicht förderfähig: Urlaubsreisen, Freizeitaktivitäten, Konzert- bzw. Theaterbesuche, Verpflegung bei Seminaren etc.

Nach Bewilligung von Fördergeldern ist ein entsprechender Nachweis bis 31.12. des jeweiligen Förderjahres (z.B. 31.12.07 für 2007) mit konkreten Belegen zu den geförderten Projekten und Summen bei den Krankenkassen einzureichen.

TIPP:    Genau überlegen und kalkulieren, was wird an Geldern für welche Projekte benötigt, damit die zur Verfügung gestellte Summe auch wirklich aufgebraucht wird. Lieber klein anfangen und sich dann die nächsten Jahre steigern, wenn mehr Erfahrungswerte vorhanden sind.

Die Broschüre „Fördern und Fordern – ein Leitfaden für Krankenkassen und Selbsthilfegruppen“ des BKK Bundesverbandes zu diesem Thema kann gerne beim LV Epilepsie Bayern e.V., Doris Wittig-Moßner, Tel./Fax 0911-63 70774, E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailwittigmossner(at)epilepsiebayern.de, Homepage:Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.epilepsiebayern.de angefordert werden.