Aktive in Vereinen sind unfallversichert

Wer sich ehrenamtlich in einer Organisation aus dem Bereich Gesundheit und Wohlfahrt engagiert, ist gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.

23 Millionen Ehrenamtliche, schätzt das Bundesfamilienministerium, gibt es hierzulande: Menschen, die in ihrer Freizeit Hilfsbedürftige betreuen, Gruppen leiten, Aktivitäten organisieren und vieles mehr – ohne Bezahlung.

Was kaum bekannt ist: ”Wer aus ideellen Gründen im Allgemeininteresse für bestimmte Organisationen unentgeltlich tätig ist, steht unter dem vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung”, betont BGW-Experte Marc Niemann. ”Dazu zählen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Selbsthilfegruppen.”

Wichtig ist allerdings, dass die Einrichtung kein loser Zusammenschluss ist, sondern ein Mindestmaß an organisatorischen Strukturen besitzt, etwa als Verein (”e.V.”) eingetragen ist. Außerdem sollte die ehrenamtliche Tätigkeit mit Wissen und im Namen dieser Organisation erbracht werden.

Versichert werden können LeiterInnen bzw. Mitglieder von Selbsthilfegruppen, die z.B. im Rahmen von Veranstaltungen (Öffentlichkeitsarbeit) „ihre“ Selbsthilfegruppen nach außen vertreten. Wer also etwa beim Spendensammeln angefahren wird, kann mit umfassender medizinischer und gegebenenfalls auch sozialer und beruflicher Rehabilitation rechnen.

Nicht versichert sind jedoch diejenigen Mitglieder einer Selbsthilfegruppe, die als Betroffene oder Angehörige an den Gruppentreffen teilnehmen oder FachreferentInnen, die von der Gruppe zu deren Treffen eingeladen sind.

Der Versicherungsschutz für ehrenamtlich oder unentgeltlich tätige Versicherte in Selbsthilfegruppen des Gesundheitswesens/der Wohlfahrtspflege ist zurzeit beitragsfrei und kostenlos.

Marc Niemann (BGW): ”Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt vom Tätigkeitsschwerpunkt der Organisation ab. Für alle, die sich um kranke, pflege- und hilfsbedürftige oder benachteiligte Menschen kümmern, ist es die BGW.”

Weitere Informationen und Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hauptverwaltung
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Tel.: 040 – 202 07 0
Fax: 0404 – 202 07 1499
Internet: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.bgw-online.de

Quelle: BGW-Presse-Info sowie BGW-Merkblatt für Selbsthilfegruppen