Mehr Selbstbestimmung

Werden Sie Experte in eigener Sache!
Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Teilhabe und Rehabilitation durch Geldbeträge oder ersatzweise auch Gutscheine. Es ermöglicht Ihnen selbst zu entscheiden, wann, wo, wie und von wem Sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen, um Ihren individuellen Hilfebedarf optimal abzudecken. Durch das Persönliche Budget werden Sie zum Käufer, Kunden oder gar zum Arbeitgeber und haben somit Einfluss auf die Art und Gestaltung der Leistung, die Sie erhalten.

Das stärkt Ihre Selbstbestimmung und Ihre Selbständigkeit und ermöglicht eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Grundlage des Persönlichen Budgets ist dabei eine Zielvereinbarung zwischen Ihnen als Budgetnehmer/-in und dem Leistungsträger, der als Ansprechpartner und Koordinator in allen Belangen des Persönlichen Budgets fungiert. Gleichgültig, welche und wie viele einzelne Leistungen Sie in Anspruch nehmen, auch wenn die Leistungen verschiedene Leistungsträger betreffen, Sie haben immer nur einen Ansprechpartner. Damit wird garantiert, dass das Persönliche Budget immer aus einer Hand kommt.

Wie erhalte ich das Persönliche Budget?
Sie brauchen nur einen Antrag zu stellen. Wenn Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen oder eine Beratung wünschen und weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich am besten an die unten genannten Leistungsträger oder an eine gemeinsame Servicestelle.

Folgende Leistungsträger können am Persönlichen Budget beteiligt sein:

  • Krankenkasse
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Unfallversicherungsträger
  • Rentenversicherungsträger, Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung und- fürsorge
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Sozialhilfeträger
  • Pflegekasse
  • Integrationsamt

 

Eine gemeinsame Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter:
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.reha-servicestellen.de

So könnte Ihr Verfahren ablaufen
Sie wenden sich an eine gemeinsame Servicestelle, um ein Persönliches Budget zu beantragen. Im Gespräch mit Ihnen werden die tatsächlich in Betracht kommenden Leistungen geklärt. Die gemeinsame Servicestelle nimmt mit dem/den zuständigen Leistungsträger/n Kontakt auf.

Bei Leistungen mehrerer Träger bittet derjenige, der zum so genannten Beauftragten wird, die anderen Leistungsträger um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dann wird der Bedarf gemeinsam mit Ihnen und ggf. Vertretern der einzelnen Leistungsträger beim „Beauftragten“ besprochen. Sobald der Bedarf festgestellt ist, schließen Sie und der „Beauftragte“ eine Zielvereinbarung über die mit dem (trägerübergreifenden) Persönlichen Budget abzudeckenden Leistungen.

Sie erhalten danach von dem „Beauftragten“ einen Gesamtbescheid über die Einzelheiten Ihres Persönlichen Budgets. Im Abstand von mindestens zwei Jahren wird Ihr Bedarf geprüft und ggf. angepasst. Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand. Ihr Ansprechpartner ist und bleibt der für Ihr Budget festgelegte „Beauftragte“.

Ziele des Persönlichen Budgets

  • Mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit sowie mehr Selbstbewusstsein für behinderte Menschen
  • Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am alltäglichen Leben in der Gesellschaft
  • Zufriedenheit behinderter Menschen mit der eigenen Lebenssituation und Steigerung ihrer Lebensqualität

 

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr erreichbar. Zum Thema Behinderung wählen Sie bitte die Telefonnummer: 01805/67 67-15*
Per Fax erreichen Sie das Bürgertelefon immer unter der Nummer: 01805/67 67-17*
*(0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz)

Weitere Informationen:


Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.: 0180/22 16 62 1

Dieser Text in gedruckter Form

Obiger Text wurde dem Faltblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen. Weitere Exemplare dieses Flyers (Bestell-Nr. A 726) erhältlich beim Herausgeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Information, Publikation, Redaktion
53107 Bonn
Telefon: 01 80 / 51 51 51 0*
Telefax: 01 80 / 51 51 51 1*
*(0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailinfo(at)bmas.bund.de
Internet: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.bmas.bund.de

Quelle: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.budget-tour.de