Wohnen in Bethel

Stiftungsbereich Behindertenhilfe Abt. BAS

Der Stiftungsbereich Behindertenhilfe betreut über 2.000 behinderte Menschen mit einer geistigen bzw. Mehrfachbehinderung. Wir konzentrieren uns auf Angebote für Menschen die an unseren Standorten in Bielefeld und Ostwestfalen oder in angrenzenden Gebieten wohnen. Zusätzliche Angebote bieten wir für Personen mit Epilepsie oder Autismus an, deren Unterstützungsbedarf in ihren Heimatregionen nicht ausreichend gedeckt werden kann.
Der Stiftungsbereich Behindertenhilfe unterteilt sich in vier Fachbereiche, der Fachbereich Eins ist zuständig für Epilepsie.

In der Abteilung Beratung Aufnahme und Sozialrecht, kurz BAS werden Betroffene, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Themen wie Aufnahmeprozesse, Umzüge oder auch Auszüge beraten.

Inzwischen fragen Menschen aus ganz Deutschland für den Wohnbereich junger Erwachsene an, den es in dieser Form nur in Bethel gibt.

Wohnheimverbund Junge Erwachsene (WJE)

Der Wohnheimverbund Junge Erwachsene kurz WJE, ist ein mittelfristiges Rehabilitationsangebot für anfallskranke junge Menschen aus dem Bundesgebiet.

Er hat den Status eines Heimes für Behinderte und finanziert sich durch Pflegesätze auf Grundlage des deutschen Bundessozialhilfegesetzes. Menschen, die im WJE aufgenommen werden bleiben in der Regel drei Jahre dort um sich schulisch und beruflich Weiter- oder Auszubilden, sich vom Elternhaus zu verselbstständigen und besser mit ihrer Krankheit klarzukommen. Ziel des WJE ist es, ihre Bewohner in drei Jahren so zu verselbstständigen, dass sie in eine eigene Wohnung ziehen können eine ambulante Hilfe wahrnehmen können. Eine schrittweise Anleitung zur Verselbstständigung wird erreicht, indem die Bewohner zunächst in einer Gruppe in einem Wohnbereich leben und nach und nach in eine kleine ausgelagerte Wohnung in Bethel oder der Stadt Bielefeld ziehen, bis sie schließlich in ihre erste eigene Wohnung ziehen. Der WJE ist aufgeteilt in zwei Wohnbereiche, mit kleinen Wohnheimen, Wohngruppen, Einzel- oder Paarwohnungen. Im größten Wohnbereich leben 11 Personen gemeinsam in einem Haus. Jeder Wohnbereich umfasst ein Mitarbeiterteam, das für die alltagspädagogische Betreuung zur Seite steht. Von jedem dieser Wohnbereiche ist die Innenstadt gut zu Fuß oder mit ÖPNV zu erreichen.

Der Wohnheimverbund Junge Erwachsene bietet psychosoziale Hilfen für anfallskranke junge Erwachsene zwischen 18 und 35 Jahren, die neben ihrer Epilepsie auch noch andere Schwierigkeiten zu bewältigen haben, wie beispielsweise Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Störungen aber auch schulische oder berufstechnische Probleme die eine erschwerte Vermittlung am freien Arbeitsmarkt zur Folge haben.

Der WJE verfolgt das Ziel für jeden Bewohner individuell eine größtmögliche Verselbständigung zu erreichen.

Nach Ablauf der drei Jahre liegt das Ziel der Bewohner darin, in der Lage zu sein, ein selbstständiges Leben außerhalb des Elternhauses zu führen. Wenn es ihnen möglich ist, werden sie in ihre eigene Wohnung ziehen und einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Durch individuelle Förderungsprogramme haben sich vielleicht Perspektiven für den Arbeitsmarkt eröffnet. Außerdem haben sie gelernt Wege aus der Vereinsamung zu finden, indem sie soziale Kontakte geknüpft haben und diese pflegen. Bezüglich der Krankheit Epilepsie soll das Ziel sein, verantwortungsbewusst damit zu leben und einen angemessenen Umgang mit ihrer Krankheit zu erlernen.

Diese Ziele lassen sich anhand von fachübergreifenden Hilfestellungen verwirklichen. Im WJE arbeiten unterschiedliche Fachdienste bei der Behandlung und der Hilfeplanung jedes Einzelnen mit. Die Bewohner werden durch Mediziner, Psychologen, Sozialarbeiter und Pädagogen, sowie Seelsorgern beraten.

Zur Realisierung dieser unterschiedlichen Ziele stellt der WJE den strukturellen Rahmen, begleitet die Bewohner in ihrem Alltag, unterstützt die Entwicklung jedes Einzelnen durch Fachdienste und pädagogischen Mitarbeitern und erarbeitet mit den Betroffenen ein umfassendes Hilfeangebot
Dazu gehören:

  • Das Einrichten einer persönlichen Tagesstruktur
  • Die Bezugspersonenarbeit
  • Das soziale Lernen und den Umgang mit Anderen
  • Regelmäßige Planungsgespräche
  • Training lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Arbeitserprobung in Form von Praktika, Werkstattarbeit oder Ausbildungsangeboten
  • Die Zusammenarbeit mit Angehörigen
  • Die medizinische Visite und Beratung


Zum Abschluss noch eine kurze Information zu den sozialrechtlichen Bedingungen und der Kostenübernahme:

Menschen mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ist der Hilfesuchende aufgrund seiner Beeinträchtigungen so weit eingeschränkt, dass eine Wohnheimbetreuung notwendig ist, besteht ein Rechtsanspruch auf der Grundlage von SGB IX, § 55 Abs. 2, Nr. 6 in Verbindung mit SGB XII mit § 55, 53 ff.  in Form der Eingliederungshilfe. In der Regel ist der zuständige örtliche oder überörtliche Sozialhilfeträger verpflichtet die Kosten für die stationäre Eingliederungshilfe zu übernehmen. Ein Beantragungsverfahren ist hierbei allerdings erforderlich.

Albrecht Diestelhorst,
Dipl. Soziarbeiter, Diakon Stiftungsbereich


Kontaktmöglichkeit:
v. Bodelschwingsche Anstalten Bethel,
Behindertenhilfe – Abt. BAS
(Beratung, Aufnahme und Sozialrecht)

Maraweg 9
33617 Bielefeld
Tel. 0521 – 144 3624
Fax 0521 – 144 3261
E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailbas.sb-behindertenhilfe(at)bethel.de
Internet: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.behindertenhilfe-bethel.de