Lieferengpässe bei Medikamenten:
BfArM bietet neue Liste im Internet an
Liefer- und Versorgungsengpässe bei Medikamenten sind inzwischen in Deutschland chronisch geworden. Die andauernde Diskussion um das knappe Opioid Remifentanil, das in der Anästhesie verwendet wird, ist nur ein Beispiel. Während es aber für Remifentanil Alternativen gibt, sieht es bei einigen Medikamenten anders aus.
Was ist ein Lieferengpass eigentlich? Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann. Im Rahmen des Pharmadialogs, an dem neben pharmazeutischen Unternehmern und Vertretern der Bundesregierung auch Experten aus Wissenschaft und Forschung teilnahmen, wurde vereinbart, in regelmäßigen Abständen mit allen Beteiligten einen Jour Fixe zu Liefer- und Versorgungsengpässen zu veranstalten, an dem die Versorgungslage beobachtet und bewertet wird und gegebenenfalls Maßnahmen zur Versorgungssicherung beraten werden können.
Die Hersteller von Arzneimitteln haben sich ihrerseits im Rahmen einer Selbstverpflichtung bereiterklärt, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) frühzeitig über drohende Versorgungs- und Lieferschwierigkeiten zu benachrichtigen. Diese Informationen werden vom BfARM zeitnah im Internet veröffentlicht:
Detaillierte Angaben, warum ein Arzneimittel nicht in der notwendigen Menge dem Markt zur Verfügung steht, enthält die Liste jedoch nicht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Zusätzlich wurde beim Jour Fixe eine Liste besonders versorgungsrelevanter Wirkstoffe erstellt. Wirkstoffe, für die entweder nur ein Zulassungsinhaber oder nur ein endfreigebender Hersteller oder nur ein Wirkstoffhersteller verfügbar ist, stehen unter besonderer behördlicher Überwachung. Bei Wirkstoffen, die weniger als drei Zulassungsinhaber oder endfreigebende Hersteller oder Wirkstoffhersteller im Arzneimittelinformationssystem genannt sind, sind ver-pflichtet, die Behörde zu informieren. Beide Listen ergänzen das neue BfArM-Angebot:
www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/amInformationen/Lieferengpaesse/versorgungsrisiko.html
Allerdings gibt es nur für Medikamente, die in Krankenhäusern benutzt werden, eine gesetzliche verankerte Informationspflicht (siehe Arzneimittelgesetz, § 52b Abs. 3a): Pharmazeutische Unternehmer müssen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit Krankenhäuser im Falle ihnen bekannt gewordener Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur stationären Versorgung umgehend informieren.
Für den ambulanten Bereich existiert keine gesetzliche Grundlage zur Meldung von Lieferengpässen.
Quelle: Auszüge Pressetext Medscape
Aus der Reihe der Antikonvulsiva stehen folgende Wirkstoffe in den oben beschriebenen Listen (Stand Okt. 2017)
Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe:
Carbamazepin, Gabapentin, Kaliumbromid, Lacosamid, Lamotrigin, Ox-carbazepin, Phenobarbital, Phenytoin, Pregabalin, Topiramat, Valproinsäure, Vigabatrin
Liste der Wirkstoffe, für welche die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen gilt:
Kaliumbromid, Lacosamid, Pheno-barbital, Phenytoin, Vigabatrin
Liste der Wirkstoffe, die in Bezug auf ihre Verfügbarkeit für die Patientenversorgung einer besonderen behördlichen Beobachtung unterliegen (ohne Impfstoffe):
Kaliumbromid, Lacosamid, Vigabatrin