beeinträchtigt studieren - best 2

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Die Umfrage „beeinträchtigt studieren - best“ des Deutschen Studentenwerks ist in die zweite Runde gegangen. Nach der ersten Befragung im Jahr 2011 wurden im Wintersemester 2016/2017 erneut 21.000 Studierende befragt, welche Barrieren ihr Studium behindern, wie ihre Schwierigkeiten kompensiert werden usw.

 

Nur bei 4 % der Studierenden ist die Beeinträchtigung offensichtlich, bei gut zwei Dritteln ist sie auch auf Dauer nicht sichtbar. Rund 20 % leiden an chronisch-somatischen Erkrankungen wie z. B. Rheuma, Multiple Sklerose oder Epilepsie. 9 von 10 Studierenden haben durch ihre Beeinträchtigung Probleme beim Studium. Hauptsächlich die hohe Prüfungsdichte, Anwesenheitspflichten und zeitliche Vorgaben bei Leistungsnachweisen machen den jungen Menschen zu schaffen.

 

Weniger als ein Drittel der Studierenden hat zumindest einmal einen Nachteilsausgleich eingefordert. Dabei wurden 62 % dieser Anträge bewilligt und drei von vier Nutzern fanden die Maßnahmen auch sehr hilfreich. Warum werden diese Rechte nicht häufiger in Anspruch genommen? Zumeist sind die Anspruchsvoraussetzungen nicht klar oder man will sich nicht outen oder eine „Sonderbehandlung“ bekommen.

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Das Beratungsangebot der Hochschulen und Studentenwerke ist besser bekannt als 2011, aber nur ein Drittel der Anspruchsberechtigten nutzt es auch. Besonders in der Studieneingangsphase ist eine bedarfsgerechte Unterstützung ausgesprochen hilfreich.

 

Das Deutsche Studentenwerk bietet auf seiner Internetseite umfangreich Informationen zum Thema „Studium und Behinderung“, auch Kontaktdaten der Beratungsstellen für beeinträchtigte Studierende vor Ort können dort abgerufen werden. Nicht alle Hochschulen bieten eine individuelle Beratung an. Dafür hält die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung ein bundesweites und hochschulübergreifendes Beratungsangebot vor, das telefonisch oder per E-Mail in Anspruch genommen werden kann.

 

Die Befragung zeigt deutlich, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hochschulbereich durchaus noch ausbaufähig ist. Vor allem in der Studieneingangsphase ist es wichtig, dass die Studierenden von den Lehrenden wiederholt auf Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen werden. In jeder Einführungsveranstaltung für Erstsemester sollten die Berater vor Ort ihr Angebot persönlich vorstellen, Broschüren austeilen und sich als Ansprechpartner anbieten.

 

Weitere Beratungsmöglichkeiten:

  • die Berufsberater und -beraterinnen für behinderte Abiturienten, Abiturientin-nen und Studierende bei den Agenturen für Arbeit
  • die Studienberatungsstellen der Hoch-schulen
  • die Beauftragten für Behindertenfragen an den Hochschulen
  • den Allgemeinen Studentenausschuss (AStA).

Aber auch die Studierenden sind gefragt, sich die Hochschule vor Studienbeginn genau anzusehen, Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen und ihre Rechte einzufordern. Es geht nämlich nicht darum, einen Vorteil oder eine Sonderbehandlung auszuhandeln, die UN-Behindertenrechtskonvention gilt auch an Hochschulen. Sie muss nur besser umgesetzt werden.

 

Susanne Fey, Wuppertal

 

Hilfreiche Links:

www.studentenwerke.de/behinderung

www.best-umfrage.de

www.barrierefrei-studieren.de

www.kombabb-internetportal-nrw.de