Assistenz im Krankenhaus

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Kostenübernahme für die Begleitung von Menschen mit Behinderung geklärt

 

Der Bundesrat stimmte im September 2021 den Regelungen zur Kostenübernahme bei Assistenz im Krankenhaus zu. Krankenkassen und Eingliederungshilfeträger übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür, wenn Menschen mit Behinderungen von Angehörigen oder Assistenzkräften ins Krankenhaus begleitet werden.

 

Künftig gilt:

  • Begleitet ein enger Vertrauter einen Menschen mit Schwerst- oder Mehrfachbehinderung ins Krankenhaus, zahlt die Krankenkasse für diese Person Krankengeld. Voraussetzungen: Der Patient bezieht Leistungen der Eingliederungshilfe. Außerdem müssen er sowie die Begleitung gesetzlich krankenversichert und eine Assistenz medizinisch begründet sein.
  • Alternativ dazu können auch die Kosten für einen Mitarbeitenden der Einrichtung übernommen werden, der den Menschen mit Behinderung bereits im Alltag betreut hat und als enge Bezugsperson gilt.

Offen bleibt u. a. folgendes:

  • Gesetzlich versicherte nahe Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld des Menschen mit Behinderungen begleiten diesen partiell, z. B. während der Aufnahme, zu Arztgesprächen, während der Visite etc. Dies geschieht aber nicht ganztägig. Es entsteht jedoch trotzdem ein Verdienstausfall durch die verringerte Arbeitszeit.
  • Sind Vertrauenspersonen privat krankenversichert, fallen sie nicht unter die verabschiedete Regelung.

 

Weitere Infos:

www.lebenshilfe.de

-> Stichwortsuche: Menschen mit Behinderung im Krankenhaus