Kleine Pflegereform im Überblick

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Was ändert sich zum 1. Januar 2022?

 

Ambulante Pflege:

Die monatlichen Pflegesachleistungen erhöhen sich je nach Pflegegrad.

Pflegegrad 2: bis zu    724 Euro

Pflegegrad 3: bis zu 1.363 Euro

Pflegegrad 4: bis zu 1.693 Euro

Pflegegrad 5: bis zu 2.095 Euro

 

Kurzzeitpflege:

Angehoben auf bis zu 1.774 Euro. Bei Aufstockung durch Geld für die Verhinderungspflege stehen bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.

 

Stationäre Pflege:

Zusätzlich zu dem vom Pflegegrad abhängigen Leistungsbetrag gibt es einen je nach Dauer der Pflege ansteigenden Zuschlag der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil.

1. Jahr:   5 %

2. Jahr: 25 %

3. Jahr: 45 %, danach 70 %

Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen auch zukünftig aus eigener Tasche bezahlt werden.

 

Übergangspflege:

Neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus. Diese kann genutzt werden, falls im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

 

(Pflege-)Hilfsmittel:

Mehr Entscheidungsbefugnisse für Pflegefachkräfte bei der Auswahl von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln.

 

Verbesserung der Versorgung:

Es werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen.

 

Weitere Infos:

www.verbraucherzentrale.de

-> Stichwortsuche: die neue Pflegereform