Die bunte Welt der Rezepte

Was die verschiedenen Papierfarben über Gültigkeit und Kostenübernahme aussagen

Ärzte verordnen Arzneimittel schriftlich auf einem Rezept. Dieses kann rosa, blau, grün, gelb oder weiß sein. Doch was bedeuten diese Farben?

 

Das rosa Rezept – auch Kassenrezept genannt – ist für gesetzlich Versicherte vorgesehen. Damit werden Medikamente, Hilfsmittel oder Verbandsmaterial aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben. Für andere besondere Leistungen der Krankenkassen werden andersfarbige Vordrucke verwendet. Die Kosten beim rosafarbenen Rezept übernimmt die Krankenkasse. Versicherte müssen aber eine Zuzahlung leisten: mindestens fünf und maximal zehn Euro. Ist das Arzneimittel günstiger als fünf Euro, kommen die Versicherten allein dafür auf.

 

Das Rezept sollte innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden – ab Ausstellungsdatum. Wer die Frist nicht einhalten kann, muss entweder selbst zahlen oder sich ein neues Rezept besorgen.

 

Blau: Privat versichert

Privatversicherte erhalten meistens ein blaues Rezept, das in der Regel drei Monate gültig ist. Für die Kosten des Arzneimittels müssen sie erst einmal selbst aufkommen. Reichen sie die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein, bekommen sie das Geld ganz oder anteilig erstattet.

 

Grüne Rezepte werden für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel verwendet. Patienten zahlen diese in der Apotheke selbst. Die Verschreibungen sind zeitlich unbegrenzt gültig. Manche Krankenkasse übernimmt dennoch die Kosten, wenn sie die Versorgung als besondere Leistung anerkennt. Es lohnt sich, nachzufragen. Die Ausgaben können auch in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Quittung dient als Nachweis.

 

Gelbe Rezepte werden für Arzneimittel verwendet, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie etwa starke Schmerzmittel. Das Rezept gibt es in dreifacher Ausfertigung: Das Original erhält die Krankenkasse. Arztpraxis und Apotheke bewahren je eine Durchschrift auf. Gelbe Rezepte gelten nur eine Woche.

 

In manchen Fällen wird ein weißes Rezept ausgestellt: Es gilt für Arzneimittel mit den speziellen Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid in der Tumorbehandlung. Um es einzulösen, bleiben nur sechs Tage Zeit.

 

Die gelben und weißen Rezepte werden analog zu den rosafarbenen und blauen abgerechnet: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten direkt für ihre Versicherten. Wer privat versichert ist, muss erst die Rechnung einreichen und bekommt die Kosten später erstattet.

 

Kristin Enge, VdK

 

 

Weitere Infos:

Sozialverband VdK
www.vdk.de