Notfallmedikation
bei Epilepsie im Erwachsenenalter

(M)eine Chance (für kluges Abwägen)!

Ist mein Anfall ein medizinischer Notfall?

Ein medizinischer Notfall ist eine Situation, in der eine Person plötzlich und unerwartet in einen Zustand gerät, der lebensbedrohlich ist oder schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann, wenn keine sofortige medizinische Hilfe erfolgt.

Für einen erfahrenen Epileptologen genauso wie für Angehörige oder Laien ist die Anwesenheit bei einem epileptischen Anfall immer ein sehr fordernder Zustand. Erfreulicherweise enden jedoch über 90 % der Anfälle, insbesondere der sehr spektakulären tonisch-klonischen Anfälle, nach ca. 2-3 Minuten spontan und erfordern außer dem Schutz vor Verletzung, eventuell stabiler Seitenlagerung nach abgelaufenem Anfall und anschließender Beobachtung keine spezifischen medizinischen Maßnahmen. Dies hat sich auch in der Leitlinie zur Behandlung der Epilepsie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) niedergeschlagen, in der es explizit heißt: »Bei einem einzelnen epileptischen Anfall soll während des Anfalls als auch nach Beendigung des Anfalls ein Benzodiazepin nicht gegeben werden.«

Das Thema Notfallmedikation – meine Chance zum selbst-bestimmten Handeln!

Die Gabe eines Notfallmedikaments ist in der Leitlinie für Erwachsene bei einem epileptischen Anfall mit Dauer unter 5 Minuten explizit nicht vorgesehen. Diese Leitlinie ist wissenschaftlich fundiert und sollte für jeden Menschen mit Epilepsie Anlass sein, die Handlungsempfehlungen im Falle seines epileptischen Anfalls mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.

Auch für Jugendliche am Übergang zum Erwachsenenalter ergibt sich die günstige Gelegenheit, die Handlungsempfehlungen für den Fall eines epileptischen Anfalls beim Eintritt ins Erwachsenenalter nochmals zu überprüfen. Falls die Epilepsie bereits im Kindes- oder Jugendalter begonnen hat, ist dann die Möglichkeit gegeben, zurückzublicken und Revue passieren zu lassen, wie lange die epileptischen Anfälle in der Regel gedauert haben, ob überhaupt Anfälle aufgetreten sind, die das Zeitfenster einer Gesamtdauer von 5 Minuten überschritten haben, wie oft ein Notarzteinsatz eventuell erforderlich war etc.

Voraussetzung ist natürlich, dass bei den Anfällen durch verlässliche Zeugen, Angehörige und Beobachter die Zeitdauer zuverlässig gemessen wurde. Sehr häufig kommt es z. B. aufgrund der spektakulären Form eines tonisch-klonischen Anfalls zu erheblichen Fehleinschätzungen bezüglich der Dauer durch irritierte Angehörige oder Beobachter, die in Anbetracht des Anfallsgeschehens nachvollziehbar das Schlimmste befürchten und selbst Angst bzw. Unsicherheit erleben.

Es kann deshalb wichtig sein, Angehörige und potentielle Beobachter in der Anfallsbeobachtung zu schulen, auf die Bedeutung der Zeitmessung des Anfalls hinzuweisen und eventuell zum Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses zu motivieren, in dem die Abwehr von Gefährdungen für den Betroffenen, die stabile Seitenlagerung und vieles mehr besprochen werden kann. Dauert der epileptische Anfall länger als 5 Minuten sollte in jedem Fall der Notarzt alarmiert werden. 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Epileptologie (DGfE)

Wann aber ist der Einsatz eines Notfallmedikaments durch medizinische Laien, Angehörige oder sonstige Hilfspersonen sinnvoll? 

Die Leitlinie zur Behandlung von Epilepsie im Erwachsenenalter der DGN äußert sich hierzu klar: »Bei einer Anfallsserie sollte nach dem dritten Anfall innerhalb eines Tages ein anfallssuppressives Notfallmedikament gegeben werden. Bei Patienten, die zu Anfallsserien neigen, kann die Gabe schon nach dem ersten Anfall erwogen werden. Bei einem epileptischen Anfall von mehr als 5 Minuten Dauer soll ein anfallssuppressives Notfallmedikament gegeben werden.« Hieran sollte sich die vereinbarte Handlungsempfehlung für Laien oder Hilfspersonen orientieren.

Dies beinhaltet auch, dass der Betroffene mit seinem Arzt besprechen muss, ob bei ihm eine spezifische Erhöhung des Risikos für länger dauernde tonisch-klonische Anfälle oder gar Anfallsserien vorliegt, die das genannte Zeitmaß von 5 Minuten voraussichtlich überschreiten.

Bei der sogenannten Transition (dem Übergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen) kann es sinnvoll sein, zusammen mit den behandelnden Ärzten zurückzublicken und zu bilanzieren, ob solche Situationen bisher überhaupt aufgetreten sind. Denn die Behandlung mit einem Notfallmedikament durch Laien, Angehörige oder Hilfspersonen beinhaltet auch für den ins Erwachsenenalter eintretenden Jugendlichen und den Erwachsenen einen Verlust an Selbstständigkeit.

Es droht die Stigmatisierung durch das Umfeld. Dadurch kann auch das wichtige globale Behandlungsziel, dass nämlich jeder Epilepsiepatient so weit wie irgend möglich ein selbstbestimmtes Leben führen soll, infrage gestellt werden.

Es ist nachvollziehbar, dass Angehörige geneigt sind, bei der Gabe eines schnell verfügbaren Medikaments das Gefühl zu haben, selbst aktiv werden zu können und eine Beruhigung für sich selbst zu erleben. Dennoch will eine Entscheidung für ein Notfallmedikament gut abgewogen sein in Anbetracht der genannten Konsequenzen für den Betroffenen (zum Beispiel Verlust an Selbstbestimmtheit am Arbeitsplatz, Risiko der Stigmatisierung bei Studien- und/oder Arbeitskollegen). Auch löst bereits im Jugendalter die Notfallmedikation erhebliche Akzeptanzprobleme bei Lehrern, Betreuern etc. aus und führt immer wieder zur Ausgrenzung.

Falls es dann wegen des hohen individuell vorhersehbaren Risikos von Anfällen, die den Zeitrahmen von 5 Minuten übersteigen und deshalb einen medizinischen Notfall darstellen, zur Entscheidung für die Gabe eines Notfall-Medikaments kommt, ist dringend die Erstellung eines Notfallplans für Angehörige und eventuelle Hilfspersonen zu empfehlen. Dieser sollte in einem ausführlichen Gespräch mit dem behandelnden Arzt besprochen und den jeweiligen Helfern transparent kommuniziert werden. Nur wenn klare Handlungsanweisungen für die medizinischen Laien oder Hilfspersonen vorliegen, kann das Risiko der Stigmatisierung gesenkt, Handlungssicherheit vermittelt und Akzeptanz erreicht werden. Solche Handlungspläne für Laien (HEAL – siehe Seite 7) stehen inzwischen zum Download auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) einschließlich einer Ausfüllhilfe bereit: www.dgfe.org/news/detail/heal-und-heat-handlungsplaene

Dr. Hans Molitor, Würzburg

Welche für Erwachsene zugelassenen Medikamente stehen zur Gabe im Notfall durch beauftragte und geschulte Laien zur Verfügung?

Nachfolgend eine praxisnahe Auswahl von zugelassenen Medikamenten aus der Gruppe der Benzodiazepine mit ihren wesentlichen Merkmalen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Midazolam: zur bukkalen Gabe (in die Wangentasche), Wirkungsmaximum nach 15-90 Min.; keine Kooperation des Patienten erforderlich.
  • Diazepam: rektal, Wirkungsmaximum 30-90 Min.; umständliche Applikation, sozial nicht tolerable Verletzung der Intimsphäre!
  • Lorazepam: oral, Wirkungsmaximum 2-3 Stunden; Kooperation des Patienten erforderlich, da Speichel mit darin gelöster Substanz geschluckt werden muss, deshalb nur zur Vorbeugung bei sehr wahrscheinlich folgenden Anfallsserien geeignet.