3.2 Beratungsstellen
Oft wirft die Diagnose Epilepsie neben medizinischen Fragestellungen rechtliche und soziale Probleme auf, die schwerwiegender sein können als die Erkrankung selbst. Betroffene und deren Familien erleben Einschränkungen in vielen Bereichen (z. B. Schul- und Berufswahl, Führerschein, Sport, Freizeit).
In einigen Bundesländern wurden deshalb spezielle Epilepsie-Beratungsstellen geschaffen. Diese bieten anonym, vertraulich (Schweigepflicht!), kostenlos, ganzheitlich und unabhängig Beratung, Information, Begleitung und Unterstützung für Betroffene, Angehörige, Partner, Freunde, Therapeuten, Lehrer, Erzieher, Pflegepersonal, Arbeitskollegen und Arbeitgeber etc., d. h. für alle, die persönlich oder familiär von Epilepsie betroffen sind und/oder beruflich damit zu tun haben.
Ob Kindergarten und Schule, Ausbildung und Beruf, Führerschein und Mobilität, Familie und Partnerschaft, Wohnen, Freizeit und Sport, sozialrechtliche Fragen, finanzielle Hilfen etc. – zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit Epilepsie auftreten, kann die Epilepsieberatung kontaktiert werden. Aufgrund der komplexen Fragestellungen ist sie stark mit anderen Stellen und Institutionen vernetzt.
Eine flächendeckende Versorgung mit spezialisierten Beratungsstellen ist bisher nur in Bayern vorhanden (www.epilepsieberatung-bayern.de). In Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen stehen weitere Anlaufstellen zur Verfügung.
Eine Übersicht aller Epilepsie-Beratungsstellen, -Schwerpunktpraxen, -Ambulanzen für Kinder- und Jugendliche sowie -Zentren ist auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie e.V. (DGfE) zu finden: