Festbetrag für Levetiracetam

Hohe Patienten-Zuzahlung für Original-Präparat 

Seit dem 1. Juli 2014 gelten für etliche Wirkstoffe neue Festbeträge - darunter auch für alle oralen festen Formen mit dem Wirkstoff Levetiracetam.

Einige Pharmahersteller haben allerdings den Preis nicht auf den von den Krankenkassen vorgegebenen Festbetrag abgesenkt, so dass jetzt auf die Patienten Aufzahlungen zukommen.

Auch der Hersteller des Originalpräpa-rates Keppra®, die Firma UCB Pharma GmbH, hat keine Preissenkung auf Festbetragsniveau vorgenommen, sondern dies nur für sein eigenes Generikum Levetiracetam UCB® getan. Somit müssen Betroffene bei Verordnung des Origi-nalpräparats unter dem Namen Keppra® neben der normalen Zuzahlung ab dem 1. Juli 2014 auch die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenabgabepreis als deutliche Aufzahlung leisten – was in vielen Fällen mehrere hundert Euro pro Packung betragen kann.

Beispiel: Der Festbetrag für 100 Tabletten Levetiracetam 500 mg liegt bei € 41,85 (Apothekenpreis). Der Apo-thekenabgabepreis für Keppra®-Original beträgt € 197,34 (Stand: 1. Juli 2014). Die aufzuzahlenden Patientenkosten liegen somit bei über € 150,00.

Es empfiehlt sich daher der Wechsel von Keppra®-Original auf das Generikum Levetiracetam UCB®, das aus der gleichen Produktion und vom gleichen Hersteller kommt - beide sind somit zu 100% identisch. Die Umstellung auf das Gene-rikum eines anderen Herstellers ist nicht ratsam. Im epiKurier-Artikel „Generika in der Epilepsietherapie: Was ist zu beachten?“ (Epikurier Ausgabe 4/2006) sind weitergehende Informationen zum Thema Generika und Aut-idem zu finden.

Die Verordnung des Arztes darf in diesem Fall nicht mehr auf Keppra® mit Aut-idem-Kreuz lauten, sonst ist kein Wechsel möglich. Auf dem Rezept muss Levetiracetam UCB® mit Aut-idem-Kreuz stehen, sonst wird gegen ein anderes Levetiracetam-Präparat getauscht.
 
Weitere Hintergrundinformationen sind auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfallen Lippe zu finden:
www.kvwl.de/arzt/verordnung/arzneimittel/info/invo/levetirace tam_keppra.pdf

Als Patientenorganisationen sind wir von dieser Situation nicht begeistert, da es nur zu noch mehr Verwirrung in der an sich schon unübersichtlichen Therapiewelt führt. Wir würden es sehr begrüßen, wenn sowohl Kassen als auch Pharmafirmen uns als Selbsthilfe über solch einschneidende Maßnahmen im Vorfeld informierten.

Das gibt uns die Möglichkeit, Betroffene und Angehörige frühzeitig auf solch eine Umstellmöglichkeit hinzuweisen - viele Diskussionen in Apotheken, bei Ärzten und Selbsthelfern müssen nicht unter Zeitdruck geführt werden, daraus resultierende Verunsicherungen und Ängste können vermieden werden.