Der Kampf um die Wertmarke
oder Behinderung schwer gemacht
Meine Tochter Emmi ist 12 Jahre und geht in die 7. Klasse. Ihren ersten großen Anfall erlitt sie mit knapp zehn im Juni 2020, den zweiten gleich zwei Monate später im August. Wahrscheinlich bestanden schon seit der 2. Klasse Absencen, Hinfallen und visuelle Anfälle, die wir aber nicht entdeckt oder nicht als solche interpretiert haben.
Am Anfang hatte sie mit starken Nebenwirkungen der Tabletten zu kämpfen, das ging von Wahnvorstellungen bis zu herausforderndem Verhalten. Jetzt ist sie mit einer niedrig dosierten 2er Kombination aus Lamotrigin und Gabapentin gut eingestellt.
Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe haben Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit, zuständig ab der 5. Klasse ist die Stadt oder Gemeinde – in unserem Fall das Kommunalunternehmen des Landkreises bzw. der Stadt Würzburg.
Beim Antrag zur Übernahme der Schulwegkosten beantworte ich die Frage nach Vorlage einer Schwerbehinderung ganz ehrlich mit Ja. Darauf folgt eine Ablehnung meines Antrags mit dem Hinweis, dass in diesem Fall kein 365-Euro-Ticket gewährt würde, weil eine Fahrt mit dem Behindertenausweis und entsprechender Wertmarke günstiger wäre.
Ich bin geschockt! Soll der Ausweis nicht einen Nachteil ausgleichen, statt weitere zu schaffen? Der Fokus liegt auf Effizienz und somit der möglichst günstigsten Option – die Menschen, die sich hinter den einzelnen Geschichten verbergen, werden vergessen. Mich lähmen solche Briefe und nehmen mir viel Energie, die ich an anderer Stelle viel dringender bräuchte. Es ist so mühselig, immer wieder für seine Rechte eintreten zu müssen.
Emmi ist auch ganz durcheinander. Sie will ihren Behindertenausweis nicht bei jeder Fahrt vorzeigen und sich somit als etwas »Besonderes« outen. Sie will wie die anderen Kinder sein und ganz »normal« mitfahren.
Außerdem haben wir keine Wertmarke, sondern müssten diese erst beim Versorgungsamt beantragen. Meine Tochter hat zwar einen Schwerbehindertenausweis, der bis zum 15. Lebensjahr gültig ist mit 50 Grad, den Merkzeichen H und B, aber wir haben die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung gewählt, also ist keine Wertmarke möglich.
Ich lasse mir also eine entsprechende Bestätigung des Versorgungsamts ausstellen, reiche diese zusammen mit meinem Widerspruch bei der zuständigen Behöre ein. Der ursprüngliche Bescheid wird daraufhin aufgehoben, es wird jedoch ein jährlicher Nachweis vom Versorgungsamt verlangt.
Alles gut? Alles gut! Aber die Zeit, die ich für diesen Kampf benötigt habe, bekomme ich nicht wieder. Ein Schwerbehindertenausweis soll das Leben erleichtern – ungerecht, dass er stattdessen die Situation verschärft.
Zum Glück habe ich mit der Würzburger Epilepsieberatungsstelle eine unglaubliche Ressource gefunden, einen Schatz und wahren Helfer, der mich immer wieder unterstützt.
Meine Erfahrung bzw. mein Tipp: Telefonieren mit Ämtern und zuständigen Ansprechpartnern bei Behörden ist oft hilfreich(er), als nur schriftlich zu verkehren. Wenn die Not am größten und der Berg am höchsten erscheint, dann sollte man sich Hilfe und Unterstützung holen, um der Dynamik der Ohnmacht nicht so viel Platz zu lassen.
Fazit: Immer wieder Aufstehen! Es lohnt sich zu kämpfen!
Kathrin Winkler