Behindertentestament

Zahlreiche Menschen mit Behinderung erhalten Sozialleistungen in Form von Eingliederungshilfe (siehe Finanzielle Hilfen) z. B. für ihre Betreuung in einem Wohnheim oder in Form von Grundsicherung (siehe Finanzielle Hilfen) für ihren Lebensunterhalt.

Verfügen die Betroffenen jedoch über eigenes Vermögen, das sie entweder komplett geerbt haben oder weil ihnen ein Pflichtteil daraus zusteht, werden die genannten Sozialleistungen eingestellt. Sie müssen dann nach momentanem Stand ihr gesamtes ererbtes Vermögen bis auf einen Freibetrag von € 2.600 einsetzen. Erst dann kommen wieder die Sozialhilfeträger mit ihren Leistungen für entsprechende Ausgaben auf.

Bei durchschnittlichen Betreuungskosten (z. B. in einer vollstationären Einrichtung in Höhe von € 2.500 bis 3.000 pro Monat) sind auch größere Vermögenswerte in kürzester Zeit für Pflege und Betreuung aufgebraucht, ohne dass der behinderte Mensch hiervon einen persönlichen Nutzen hätte.

Das deutsche Erbrecht bietet eine Gestaltungsmöglichkeit, die es gestattet, dem behinderten Kind Nachlasswerte zuzuwenden, von denen es selbst profitiert, ohne dass ein Sozialleistungsträger darauf zugreifen kann. Diese Lösungsmöglichkeit wird allgemein als „Behindertentestament“ bezeichnet.

Im Ergebnis führt die spezielle Testamentskonstruktion dazu, dass der Erbe mit Behinderung die Erträge seines Erbteils wie z. B. Zinsen, Mieterträge oder Dividenden, für seinen von den Sozialleistungsträgern nicht gedeckten persönlichen Bedarf nutzen kann. Hierzu zählen u. a. Urlaubs- oder Freizeitmaßnah men, technische Geräte, Ausstattung des Zimmers in der Wohneinrichtung, zusätzliche Bekleidung, Kur- und Therapiemaßnahmen, aber auch Kosten, für die die Krankenkasse keine Leistungen vorsieht (z. B. Brille, Zahnersatz oder nicht bezuschusste Hilfsmittel).

Bei der Abfassung eines Behindertentestamentes sollte man sich von einem erfahrenen Erbrechtsspezialisten beraten lassen, denn der Inhalt dieser Verfügung und der Letzte Wille sind in diesem Fall von ganz besonderer Bedeutung und sollten rechtssicher und unanfechtbar verfasst sein. Weitere Infos:
www.familienratgeber.de/recht/behindertentestament.php