Wohnen - Wohnformen
Falls ein selbstständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden nicht oder noch nicht möglich ist, sind im Zeichen der Inklusion viele neue Wohnformen entstanden, die als Alternativen zur Verfügung stehen – unabhängig vom jeweiligen Unterstützungs- oder auch Pflegebedarf des Einzelnen:
Ambulant Begleitetes Wohnen (ABW)
Egal ob Einzelperson, Paar oder Wohngemeinschaft, die Bewohner werden durch einen ambulanten Betreuungsdienst in allen Bereichen (Haushaltsführung, Finanzen, Behörden, Freizeit, Problembewältigung, Gesundheit etc.) unterstützt. Der Hilfebedarf ist individuell verschieden und wird mit den Betroffenen gemeinsam festgelegt und vereinbart. Ziel ist es, selbstständig und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Träger für diese Angebote sind u. a. die regionalen und überregionalen Träger der Diakonie sowie die Lebenshilfe, die alle auch kostenlose Beratung für Interessierte durchführen.
Finanzierung:
Die Kosten für das ABW werden unter Berücksichtigung des Einkommens- und Vermögensgrenze im Rahmen der Eingliederungshilfe (siehe Finanzielle Hilfen) vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Die Kosten der Lebenshaltung werden über normales Einkommen (auch Renten) oder über Grundsicherungsleistungen (siehe Finanzielle Hilfen) abgedeckt.
Wohnschulen/Trainingsheime
In einigen Gebieten bzw. Städten sind auch bereits „Übergangsangebote“ verfügbar, die Betroffene gezielt auf ein ABW vorbereitet werden:
In der auf 12 Monate angelegten Wohnschule erproben z. B. Schüler, die momentan noch zuhause oder bereits in einer Einrichtung betreut werden, eigenverantwortliches Leben und Wohnen. Auch das Trainingsheim, eine Sonderform des Wohnheims, bietet diese Möglichkeit für einen längeren Zeitraum (2-3 Jahre) an.
Finanzierung:
Die Übernahme der Kosten kann beim zuständigen Sozialhilfeträger u. a. für Schulungen, Miete, individuelle Begleitung des Schülers ebenfalls über die Eingliederungshilfe (siehe Finanzielle Hilfen) beantragt werden.
Wohnheime/Wohngruppen
Das „klassische“ Wohnheim für behinderte Menschen wird inzwischen vielerorts ergänzt bzw. ersetzt durch kleine Außenwohngruppen. Es handelt sich um sogenannte vollstationäre Einrichtungen, in denen der gesamte Lebensbedarf („Rund-um-Versorgung“) durch den Einrichtungsträger sichergestellt wird. Angeboten werden u. a. Wohnheime für Menschen mit Behinderung, die tagsüber einer Beschäftigung nachgehen, Wohnheime mit integriertem Beschäftigungsangebot, Wohnheime mit gesteigertem ganztägigem Pflegeangebot.
Finanzierung:
Die Kosten für eine vollstationäre Einrichtung werden in der Regel vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe finanziert. An diesen Kosten muss sich der Heimbewohner beteiligen, wenn er Einkommen und Vermögen über einem bestimmten Freibetrag (momentan € 2.600) besitzt. Bei der Heimunterbringung minderjähriger Kinder müssen sich Eltern in Höhe der so genannten häuslichen Ersparnis an den Heimkosten beteiligen. Eltern volljähriger behinderter Kinder werden mit pauschal € 54,96 monatlich zu den Kosten herangezogen. Zusätzlich erhält jeder Heimbewohner ein monatliches Taschengeld, das er für seine persönlichen Bedürfnisse ausgeben darf sowie ein pauschaliertes Bekleidungsgeld. Oft werden auch anteilige Heimfahrtkosten übernommen.
Achtung: Auch wenn das eigene Kind im Heim lebt, haben Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld und auf anteiliges Pflegegeld, wenn ihr Kind an den Wochenenden bzw. in den Ferien zu Hause ist.
Spezielle Wohnangebote bei Epilepsie
„Wohngemeinschaft für epilepsiekranke Menschen“ (WeM) in München:
Ein Wohnprojekt mit 8 Plätzen, das von der Inneren Mission München getragen wird, mit eigenverantwortlichem Wohnen und Leben unter Berücksichtigung der epilepsiespezifischen Erfordernisse.
Weitere Infos:
www.wohnen-epilepsie.de
Rehabilitation Junge Erwachsene in Bethel (Bielefeld)
Wohnangebot des Fachkrankenhauses Bethel (Träger: von Bodelschwinghschen Stiftungen) mit verschiedenen Wohnmöglichkeiten und unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen für junge Menschen im Alter von 18-35.
Weitere Infos:
www.bethel-regional.de/einrichtungdienst-details-108/items/fachkrankenhaus-bethel-reha-junge-erwachsene.html
Internat
Eine völlig neue Umgebung mit individueller Zuwendung kann auch bei Teilleistungsstörungen, Konzentrationsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten und psychosozialen Problemen erstaunliche Verbesserungen bewirken. Vor allen Dingen bei Jugendlichen/jungen Erwachsenen, die (auch) an psychogenen Anfällen leiden, kann ein solcher „Orts-/Lebenswechsel“ zu einer Verbesserung der Anfallssituation führen.
Nähere Infos dazu finden Sie unter dem Punkt „Für Eltern/Schulische Übergänge – Schullaufbahnberatung“ hier: www.schulpsychologie.de